Unfall auf dem Weg zur Tankstelle – Kein Schutz durch Unfallversicherung
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Wer vor der Arbeit tankt und dabei verunglückt, genießt keinen Schutz durch die gesetzliche Unfallversicherung. Das hat das Landessozialgericht Baden-Württemberg entschieden. Was Verbraucher dazu wissen sollten.
Der Fall im Detail
Eine Motorradfahrerin wollte auf dem Weg zur Arbeit tanken. Dabei verunglückte sie und verlangte die Anerkennung als Arbeitsunfall. Doch das Gericht (Az.: L 10 U 3706/21) entschied: Tanken ist eine private Tätigkeit und nicht durch die Wegeunfallversicherung abgedeckt.
Was bedeutet das für Versicherte?
Nur der direkte Arbeitsweg ist versichert. Umwege für private Zwecke, wie das Tanken, fallen nicht darunter.
Unvorhergesehene Umstände schützen nicht: Selbst, wenn ein Familienmitglied den Tank unerwartet leer fährt, liegt die Verantwortung bei der versicherten Person.
Tipp für Verbraucher:
Eine private Unfallversicherung kann in solchen Fällen für finanziellen Schutz sorgen. Lassen Sie sich hierzu von Ihrem Vermittler beraten.
Rechtslage (§ 8 Abs. 2 SGB VII):
Die gesetzliche Unfallversicherung greift nur bei Unfällen auf dem direkten Weg zur Arbeit oder zurück. Private Unterbrechungen oder Umwege sind ausgeschlossen.
Dieses Urteil zeigt, wie wichtig es ist, die Grenzen der gesetzlichen Unfallversicherung zu kennen.
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