betriebliche Altersversorgung

Direktversicherung

Direktversicherungen sind in Deutschland wohl die bekannteste Form der betrieblichen Altersversorgung (bAV). Unter kleinen und mittelständischen Betrieben, die eine bAV anbieten, setzen fast drei Viertel der Unternehmen auf die Direktversicherung.

Bei dieser Gestaltung schließt der Arbeitgeber eine Versicherung auf das Leben des Arbeitnehmers ab. Begünstigt sind der Arbeitnehmer und seine Hinterbliebenen. Beiträge für eine Direktversicherung sind steuerfrei, soweit sie acht Prozent der Beitragsbemessungsgrenze (BBG West) der gesetzlichen Rentenversicherung nicht übersteigen. Das sind 7.248 Euro oder 604 Euro monatlich im Jahr 2024. Bis zur Hälfte dieses Betrages fallen außerdem keine Sozialabgaben an. Der in der Vergangenheit zusätzlich steuerbegünstigte Beitrag in Höhe von 1.800 Euro jährlich entfällt bzw. wird auf den Gesamtumwandlungsbetrag angerechnet.

Die Beiträge finanzieren Arbeitnehmer, Arbeitgeber oder beide gemeinsam. Bei der arbeitnehmerfinanzierten Vorsorge verzichtet der Beschäftigte auf einen Teil seiner Bezüge und erhält als Gegenleistung einen Anspruch auf Altersversorgung. Durch den Gehaltsverzicht sinkt die Steuerlast und die Sozialabgaben fallen auf den Beitrag nicht an. Auf diesem Weg beteiligt sich der Staat direkt am Aufbau der Versorgung.

Tragen Sie den Beitrag zu Ihrer Direktversicherung, erhalten Sie ab Beginn eine unverfallbare Anwartschaft auf die Leistungen sowie ein sofortiges unwiderrufliches Bezugsrecht. Auch wenn Sie das Unternehmen verlassen oder Ihr Arbeitgeber in Konkurs geht, bleibt Ihr Anspruch uneingeschränkt erhalten. Wechseln Sie das Unternehmen, können die unverfallbaren Versorgungsanwartschaften auf den neuen Arbeitgeber übertragen werden. Auch die Fortführung des Vertrages mit privaten Beiträgen ist grundsätzlich möglich.

Bei Fälligkeit erhalten Sie oder Ihre versorgungsberechtigten Hinterbliebenen die Leistungen. Die Altersrente darf erst ab Vollendung des 62. Lebensjahres beginnen (gilt für Verträge, die seit 2012 abgeschlossen wurden).

Die Zahlungen sind als "sonstige Einkünfte" in vollem Umfang steuerpflichtig (Verträge ab 2005 und später). Allerdings ist die Steuerbelastung im Rentenalter häufig geringer als während des Berufslebens.