Die kapitalgedeckte Basisrente (auch Rürup-Rente genannt) ist im Prinzip eine Rentenversicherung mit Garantieleistungen. Erlebt der Versicherte den vereinbarten Rentenbeginn, erhält er lebenslang eine monatliche Garantierente. Stirbt er vorzeitig, werden Leistungen nur dann fällig, wenn eine Hinterbliebenenvorsorge mitversichert ist.
Der Staat fördert die Basisrente. Ihr Beitrag zählt zu den Sonderausgaben und bleibt im Rahmen von Höchstgrenzen steuerfrei. Erst die späteren Renten werden voll versteuert. In 2024 können maximal 27.565 Euro (alleinstehend) begünstigt angelegt werden (Ehepartner 55.130). Bereits seit 2023 und somit auch im Jahr 2024 bleiben davon 100 Prozent steuerfrei.
Der Gesetzgeber stellt einige Anforderungen an eine Basisrente:
Der Vertrag muss eine lebenslange Rentenleistung bieten und darf kein Kapitalwahlrecht vorsehen.
Die Rentenzahlung darf erst ab Vollendung des 62. Lebensjahres beginnen (gilt für Verträge, die seit 2012 abgeschlossen wurden).
Die Ansprüche aus einer Basisrente sind grundsätzlich nicht vererbbar. Allerdings kann eine zusätzliche Hinterbliebenenrente für Ehegatten oder Kinder vereinbart werden.
Die Ansprüche aus der Basisrente dürfen nicht beliehen, übertragen oder veräußert werden.
Je nach persönlicher Risikoneigung ist die Basisrente als klassische Versicherung oder in Form einer fondsgebundenen Variante möglich.
Unser Tipp: Lassen Sie sich beraten. Insbesondere für Selbstständige ist die Basisrente steuerlich attraktiv.
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im Folgenden möchten wir Ihnen die Information nach § 11 Versicherungsvermittlungsverordnung –VersVermV- und § 12 Finanzanlagenvermittlungsverordnung übermitteln.
Information nach § 11 Versicherungsvermittlerverordnung,