Das Versprechen vom risikolosen Bauen wird oft gegeben, aber nur selten gehalten. Bereits während der Bauphase können extreme Unwetter, Überschwemmungen, Vandalismus oder ganz einfach Ungeschicklichkeit empfindliche Schäden an Ihrem Rohbau verursachen. Nicht nur der Zeitplan gerät in Verzug, sondern es entstehen auch erhebliche Mehrkosten. Davor können Sie sich mit einem Versicherungspaket für Bauherren schützen. Das leistet auch, wenn in der Bauphase Beschädigungen an Baustoffen auftreten, Dritte auf der Baustelle zu Schaden kommen oder der Rohbau abbrennt. Wichtig: Das Paket muss bereits vor Baubeginn abgeschlossen werden. Es besteht aus diesen Bausteinen:
Bauleistungsversicherung
Der Versicherer leistet Entschädigung für unvorhersehbare Schäden, zum Beispiel aufgrund ungewöhnlicher Witterungseinflüsse, mutwilliger und vorsätzlicher Beschädigung von Baustoffen und Bauteilen durch Unbekannte oder fahrlässiges Handeln von Bauarbeitern. So ist Ihr Bauvorhaben bereits vom ersten Spatenstich an geschützt.
Bauherrenhaftpflichtversicherung
Auf jeder Baustelle lauern Gefahren, zum Beispiel durch Baugruben oder ungesichertes Baumaterial. Als Bauherr tragen Sie die Verantwortung, wenn auf Ihrer Baustelle Dritte zu Schaden kommen. Sie haften grundsätzlich ab Baubeginn für alle Schäden, die Dritte im Zusammenhang mit dem Bauobjekt erleiden. Wird zum Beispiel ein Passant von umstürzenden oder herabfallenden Teilen verletzt, das Nachbarhaus beschädigt, ein PKW demoliert oder fällt ein Kind in die schlecht ausgeleuchtete Baugrube, muss der Bauherr für den Schaden aufkommen. Ansprüche Dritter können Ihre wirtschaftliche Existenz (und damit auch das Bauvorhaben) in höchstem Maß gefährden. Eine Bauherrenhaftpflichtversicherung schützt Sie zuverlässig vor Schadensersatzansprüchen.
Feuer-Rohbau-Versicherung
Die Feuer-Rohbau-Versicherung bietet Schutz für den Fall, dass Ihre Immobilie vor Fertigstellung durch Brand, Blitzschlag oder Explosion beschädigt oder zerstört wird. Da eine Wohngebäudeversicherung in der Regel die Feuerversicherung für den Rohbau einschließt, empfiehlt es sich, sie bereits bei Baubeginn abzuschließen.
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im Folgenden möchten wir Ihnen die Information nach § 11 Versicherungsvermittlungsverordnung –VersVermV- und § 12 Finanzanlagenvermittlungsverordnung übermitteln.
Information nach § 11 Versicherungsvermittlerverordnung,